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Die
Schmerzklinik ist nach § 40 SGB V von allen gesetzlichen Krankenkassen als Rehabilitationseinrichtung anerkannt. Für Patienten mit
privater Krankenkasse werden Krankenhaus- bzw. krankenhausvergleichbare Behandlungen gemäß OPS 8-918 durchgeführt. Beihilfefähig.

PLEXUSNEURALGIE
(Neuralgie des Plexus brachialis, anfallsartiger Plexusschmerz, Plexusneuralgien)

Der Begriff "Plexus" steht für ein Geflecht. Im menschlichen Körper gibt es mehrere Geflecht-Arten, es wird unterschieden zwischen Venen -, Lymphgefäß- und Nerven geflecht. Nerven geflechte gibt es mehrere, so den Plexus lumbalis, Plexus lumbosacralis, Plexus cervicalis und Plexus brachialis.
In der medizinischen "Umgangssprache" steht der Begriff "
Plexusneuralgie" für eine Schmerzausbreitung im
Plexus brachialis, da eine echte Neuralgie anderer Nervengeflechte kaum vorkommt.

Kurz zu den Begriffen und zur Anatomie (= Lehre vom Aufbau des Körpers):

Pl exus brachial is:

Der sog. Ar mplexus, auch als Armnervengef lecht bezeichnet, versorgt sensibel (= die Empfindung betreffend) und motorisch (= die Muskelkraft betreffend) den gesamten Arm und Teile der Schulter-, Brust- und Rückenmuskulatur.
Im Armbereich teilt sich der Plexus brachialis in die Nerven (Nn.) radialis (Speichennerv), ulnaris (Ellennerv) und medianus ("Mittel"-Nerv) auf.
Der Plexus brachialis wird von Nervenwurzeln der unteren Hals- und oberen Brustwirbelsäule gebildet.


Quelle: www.neuro24.de

Die (echte) Neuralgie (Neuralgia) ist gekennzeichnet durch anfallsartige, attackenweise auftretende "helle" Sch merzen im Ausbreitungsgebiet eines sensiblen (= Wahrnehmung / Empfindung betreffend) oder gemischten (= Wahrnehmung / Empfindung sowie Muskelaktivität betreffend) Nervs, im eigentlichen Sinne ohne Sensibilitätsstörung und ohne nachweisbare Ursache (Neuralgia sui generis). Theoretisch könnte diese Schmerzform (echte Neuralgie) jeden Nerv betreffen. Die Praxis zeigt aber, daß nur wenige Nerven dieses Krankheitsbild entwickeln können.

Auch eine Plexusneuralgie bzw. ein anfallsartiger Plexusschmerz kommt eher selten vor. Wie bei der Trigeminusneuralgie (Supraorbitalneuralgie, Infraorbitalneuralgie, Quintus-Neuralgie) unterscheidet man eine idiopathische (= selbstständiges, eigenes Krankheitsbild) und eine symptomatische (= lediglich Krankheitszeichen einer bekannten, anderen Erkrankung) Form. Mögliche Ursachen einer idiopathische n Plexusneuralgie sind nicht bekannt, eine symptomatische Plexusneuralgie kann (ganz selten) Folge einer Krebserkrankung sein.

Ein Plexusschmerz nach einer Plexusläsion (Verle tzung / Störu ng) ist in der Regel eher anhaltend.

Medikamentöse Schmerzbehandlung bei einer Plexusneuralgie:
Ein neuralgischer Schmerz spricht am besten auf sog. Antiepileptika (= eigentlich Mittel gegen die Fallsucht, aber auch bei Plexusneuralgien hilfreich) an. Als erste Wahl gelten heute Gabapentin oder Pregabalin, als 2. Wahl Carbamazepin.
Die Kombination mit Baclofen (= ein im Rücken mark / Gehirn wirkendes Mittel zur Muskelentspannung) hilft Gabapentin bzw. Pregabalin oder Carbamazepin einzusparen. Als nächst höhere Therapiestufe bleibt ansonsten bei Plexusneuralgien oft nur die Verschreibung von Opioide n bzw. Opiaten.

Spezielle Schmerztherapie bei einer Plexusneuralgie:
Sehr hilfreich ist im Rahmen einer stationären Schmerztherapie die
therapeutische Lokalanästhesie (= Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel) in Form der kontinuierliche Blockade des Plexus brachialis, bei Beteiligung der Schul ter auch in der sog. retrograd hohen Variante. Dabei wird vorübergehend (z.B. 10-14 Tage lang) ein dünner Kunststoffschlauch (Katheter) nahe der Achselhöhle in die Ner venscheide des Armnervengeflechts eingepflanzt und innerhalb derselben noch weiter nach oben vorgeschoben. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche Kanüle hindurch, es muß also nicht „aufgeschnitten" werden. In der Folge wird über diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen Dosis, das örtliche Betäubungsmittel völlig schmerzlos nachgespritzt. Wenn während dem Einspritzen und noch kurze Zeit danach der Oberar m mit einer Manschette abgestaut wird, so wird die Betäubungsmittellösung innerhalb der Ner venscheide nach oben getrieben und kann so auch im Schulterbereich und bei entsprechender Betäubungsmittelmenge sogar an der Halswirbelsäule schmerzlindernd bzw. schmerzausschaltend wirken.
Zur Schmerzbehandlung kann auch die kontinuierliche, interskalenäre (= zwischen Mus keln im seitlichen, unteren Halsbereich) Blockade des Plexus brachialis durchgeführt werden, allerdings ist diese Methode mit einem etwas größeren Risiko behaftet.
Das örtliche Betäubungsmittel wird bei diesen Nervenblockaden so dosiert, dass die grobe Kraft erhalten bleibt (bei gleichzeitiger Hemmung der Schmerzreizleitung), damit begleitend krankengymnastische Übungsbehandlungen möglich bleiben.
Dass die schmerzlindernde Wirkung i.d.R. über die eigentliche Behandlungszeit hinaus anhält, ist u.a. darauf zurückzuführen, daß bei dieser Blockadebehandlung auch die sog. vegetativen Ner ven betroffen sind, woraus eine sehr deutliche Durchblutungssteigerung resultiert, die entzündlichen oder degenerativen
(= abnutzungsbedingten) Schmerzursachen aber auch einer Stö
rung des Nervenzellstoffwechsels (so auch bei der Plexusneuralgie) nachhaltig entgegenwirkt.
Nach neueren Erkenntnissen vermag eine solche, intensive, längerfristige Blockadebehandlung auch das sog. Schmerz gedächtnis zu löschen, auch bei einer Plexusneuralgie.

Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.co.uk (einfach anklicken).

Laut der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit haben alle Versicherte (also auch ältere Patienten) einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Das Bundesgesundheitsministerium schrieb dazu auch einen Brief an die Aufsichtsbehörden. Dieses Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05) und Hessen ((Az.: L 1 KR 2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen (eine Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst zu)). Der Kläger hatte die Kur noch während des laufenden Prozesses in der von ihm bevorzugten Einrichtung auf eigene Kosten angetreten. Seine Krankenkasse wurde dazu verurteilt, ihm die Kosten für die Kur zu erstatten.
Sozialgerichte stärken die Rechte von Schmerzpatienten auch gegenüber den Rentenversicherungen. Danach hat ein Schmerzpatient ein Recht darauf, in einer schmerztherapeutischen Klinik behandelt zu werden. Hier gelangen Sie zu einem 1. Urteil (Sozialgericht Kassel). Mittlerweile gibt es diesbezüglich zwei weitere Urteile, so vom Landessozialgericht Hamburg: http://www.schmerz.com/schmerze n/sozialgericht2 und vom Sozialgericht Köln erging eine entsprechende, einstweilige Verfügung in nur 23 (!!) Tagen: www.schmerz.com/schmerze n/sozialgericht3.

Sie wollen mit einem erfahrenen Schmerzarzt sprechen? Kein Problem, einfach jeweils an einem Mittwoch zwischen 13.00 und 14 Uhr oder Donnerstag zwischen 13.00 und 15.00 Uhr die Tel.-Nr. 07931-5450 anwählen (keine extra Gebühren).

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Aktualisiert:>12.03.2009</> kusb&
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